Studenten allerorts haben in der Regel allerlei Vergünstigungen zu erwarten. Viele Eintrittpreise sind beispielsweise reduziert, wenn der Student oder die Studentin nachweisen kann, dass er/sie an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben ist und auch gibt es die PKV Studenten. Bei den Gebühren für Fernsehen und Internet sieht das jedoch häufig ganz anders aus, denn die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) verlangt auch von dieser Gruppe der Nutzer eine entsprechende Bezahlung. Maßgeblich hierfür ist jedoch, dass der Studierende einen eigenen Wohnsitz unterhält.
Keine GEZ-Vergünstigung für Studenten
Da viele Studenten noch zuhause und unter dem Dach der Eltern leben, sind sie in der Regel nicht von den GEZ-Gebühren betroffen. Hier werden in den meisten Fällen die Wohnungsinhaber zur Kasse gebeten, sodass einzelne Mitglieder der Familie hier keine Sonderzahlungen zu leisten haben. Wird der Wohnsitz jedoch gewechselt und werden Fernsehen, Radio oder Internet genutzt, so ist gleich auch die GEZ-Gebühr zu entrichten. Hierfür ist es auch unerheblich, ob es sich um einen sogenannten Zweitwohnsitz handelt oder um den Hauptwohnsitz des Studenten. Auch spielt bei der Berechnung keine Rolle, ob der Studierende überhaupt über eigene Einkünfte verfügt.
Die Gebühreneinzugszentrale muss bei Einzug in eine neue Wohnung darüber unterrichtet werden, ob hier Fernsehen und Radio genutzt werden. Passiert dies nicht, sind zum einen immense Strafen zu erwarten und zum anderen kommt es zu Nachforderungen seitens der GEZ.
Da viele Nutzer schon in der Vergangenheit häufig versucht haben, die GEZ-Gebühren zu sparen, gehen die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale hier meist sehr rigoros vor. Es lohnt daher nicht, diese Gebühren nicht zahlen zu wollen und die Nutzung der Multimediageräte zu verschweigen.